Preisauszeichnung im Einzelhandel – Was man beachten muss?

Für den Einzelhandel in Deutschland gilt die Preisangabenverordnung. Doch was bedeutet das und wer genau ist davon betroffen? Alles was du wissen musst und wie dein junges Unternehmen davon sogar profitieren kann findest du in diesem Beitrag.

Die Preisangabenverordnung

Grundsätzlich ist jeder gewerbsmäßige Händler, der dem Endverbraucher Waren oder Dienstleistungen zum Verkauf anbietet oder unter Angaben von Preisen wirbt, von der Preisauszeichnungspflicht betroffen. Festgehalten sind die Regelungen in der Preisangabenverordnung (PAngV). Dabei soll es dem Verbraucher ermöglicht werden

  1. Endpreise leicht zu erkennen
  2. Endpreise deutlich lesen zu können und
  3. Endpreise eindeutig einer Ware oder Dienstleistung zuordnen zu können.

Höchste Priorität hat hierbei die Preisklarheit und Preiswahrheit

Wichtig ist es dabei, den Kunden immer über den Endpreis Auskunft zu geben. Sollte ein Endpreis in mehrere Einzelpreise aufgeteilt worden sein, dann muss jeder Einzelpreis die Mehrwertsteuer sowie andere Preisbestandteile beinhalten.

Des Weiteren muss der Gesamtendpreis (Summe aller Einzelpreise) deutlich hervorgehoben werden.

Wer den Nettopreis für seine Produkte aufweisen möchte, muss zwingend auch den Bruttoendpreis darstellen. Der Bruttoendpreis ist dabei hervorzuheben.

INFO Als Endpreis wird der Betrag verstanden, den der Kunde schlussendlich zu zahlen hat. Das heißt inklusive Mehrwertsteuer und anderen Preisbestandteilen.

Im speziellen für den stationären (feste Verkaufsräume) und ambulanten (flexibler Verkaufsstand, z.B. Wochenmarkt) Einzelhandel gibt es Regelungen, wie die Preise der Waren auszuschildern sind.

So müssen Waren, die innerhalb von Schaufenstern, Schaukästen, auf Verkaufsständen oder ähnlichem sichtbar ausgestellt werden, durch eine Beschriftung der Ware oder durch Preisschilder ausgezeichnet werden.

Bei anderen Formen der Produktdarstellung müssen die Preise entweder an Regalen oder in einem Preisverzeichnis aufzufinden sein. Wichtig ist, dass ein Preis immer einer Ware eindeutig zugewiesen werden kann. Dies gilt auch für Kataloge und Onlineshops.

Zudem ist gemäß der Grundpreisverordnung darauf zu achten, dass bei Produkten, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden, neben dem Endpreis auch der Preis je Mengeneinheit (Grundpreis) angegeben wird. Dieser Grundpreis ist immer „in unmittelbarer Nähe“ zum Endpreis anzugeben. Die Mengeneinheiten sind hier:

  • 1 Kilogramm
  • 1 Liter
  • 1 Kubikmeter
  • 1 Meter
  • 1 Quadratmeter

Bei Waren, deren Mengen 250 Gramm bzw. 250 Milliliter üblicherweise nicht überschreiten, können in 100 Gramm bzw. 100 Millilitern angegeben werden.

Ausnahmen von der Pflicht

Von der Preisauszeichnungspflicht gibt es aber auch Ausnahmen.

Wird ein individueller oder ein zeitlich limitierter Preisnachlass auf bestimmte Waren oder Dienstleistungen gewährt, muss kein Endbetrag angegeben werden. Ein Beispiel hierfür Wäre eine Aktion die „bis zum 31.08.: 10 % Rabatt auf alle Hosen“ anbietet.

Die Vorschriften aus der Preisverordnung sind zudem nicht zu berücksichtigen bei:

  • mündlichen Angeboten, die ohne Angabe von Preisen abgegeben werden
  • Versteigerungen von Waren
  • Getränke- und Verpflegungsautomaten (hier entfällt nur die Pflicht zur Angabe des Grundpreises)

Die Verordnung enthält noch einige weitere Ausnahmen, die es sich im Einzelfall lohnt zu betrachten.

Aus der Pflicht zum eigenen Vorteil

Und was haben wir jetzt gelernt? Eine korrekte Preisauszeichnung ist für den Einzelhandel unerlässlich!

Doch bei diesem sehr wichtigen Thema solltest du nicht nur die Erfüllung rechtlicher Pflichten für dein Unternehmen sehen – es bestehen hier auch einige Chancen.

Denn du kannst dir nun überlegen, wie du deine Produkte so auszeichnest, dass es am besten zu deinem Unternehmen passt und vor allem deine Kunden damit zufrieden sind. Hauptziel sollte es sein, neben der Erfüllung der Verordnung, dem Kunden eine schnelle Preisauskunft zu ermöglichen.

Speziell für den stationären und ambulanten Einzelhandel bieten sich hier einige konkrete Möglichkeiten:

  • Kartonetiketten
    können mit Heftfäden, Sicherheitsfäden oder Textilfäden an die Ware angebracht werden. Der Preis wird handschriftlich oder durch einen Preisauszeichner (selbstklebendes Etikett) angebracht. Kartonetiketten eignen sich hervorragend, um hier sein individuelles Firmenlogo aufzudrucken.
  • Hängeetiketten
    sind Kartonetiketten mit spezieller Form und bereits angebrachtem Faden. Sie bieten eine schnelle und hochwertige Möglichkeit, Waren auszuzeichnen. Preise können auch hier handschriftlich oder per Etikett mit einem Preisauszeichner beschriftet werden.
  • Preisetiketten
    werden mit einem Preisauszeichnungsgerät bedruckt und gespendet. Die Etiketten können ebenfalls mit einem Firmenlogo oder Firmenschriftzug vorgedruckt werden.
  • Schilder und Aufsteller
    Schilder können mit diversen Halterungen, beispielsweise für Regalkanten oder Kisten, befestigt werden. Aufsteller können unter anderem auf Regalen oder Theken positioniert werden.
  • Teleskopständer / Plakatrahmen
    eignen zur Kennzeichnung von Aktionen und Sonderpreisen.

Dadurch schaffst du es, deine Produkte individuell und professionell auszuzeichnen. Steht der Firmenname sogar noch auf der Ware, weiß der Kunde noch lange nach dem Einkauf, wo er die Ware her hat.

Resümee

Die Preisauszeichnung im Einzelhandel wird durch die Preisangabenverordnung bestimmt. Dabei solltest du dir über die Pflichten für dein Unternehmen bewusst sein, aber auch die Möglichkeiten, die dir hierfür zur Verfügung stehen, wahrnehmen.

Mit einer klaren und wahrheitsgemäßen Preisauszeichnung schaffst du es, das Vertrauensverhältnis zu deinem Kunden positiv zu beeinflussen, aber auch deine Professionalität zu zeigen. Mit den richtigen Artikeln zur Preisauszeichnung kannst du aus deinen rechtlichen Pflichten eine wahre Chance ergreifen, dein Unternehmen besser zu machen.

DANKE, FÜR‘S ZU ENDE LESEN!

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