Selbstständige Unternehmer stehen oft vor der Herausforderung, ihre Arbeitsleistung effizient einzusetzen und gleichzeitig die Kosten im Griff zu behalten.
Eine Möglichkeit in Spitzenzeiten stellt die Anstellung von Minijobbern dar. So kann nicht nur der eigene Betrieb entlastet werden, Selbstständige können sogar noch von steuerlichen Vorteilen profitieren.
Geringere Lohnnebenkosten als bei Festanstellung
Für Selbstständige, die Minijobber anstellen, fallen im Vergleich zu regulären Arbeitsverhältnissen deutlich geringere Lohnnebenkosten an, denn die Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber für einen Minijobber zahlen muss, sind minimal.
So sind lediglich pauschale Beiträge zur Rentenversicherung und Krankenversicherung fällig, und der Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherung bei einem Minijob beträgt insgesamt nur etwa 30 Prozent des Bruttolohns, was eine deutliche Entlastung für Selbstständige darstellt.
Im Vergleich zu Vollzeitkräften, bei denen die Sozialversicherungsbeiträge den Großteil der Lohnnebenkosten ausmachen, sind die Minijobber weitaus kostengünstiger.
Ein großer Vorteil hierbei ist, dass die pauschalen Beiträge anstelle der individuellen Berechnungen bei regulären Arbeitsverhältnissen gezahlt werden. Dadurch können Selbstständige ihre Kosten besser kalkulieren und sichern sich eine höhere Planungssicherheit.
Steuerliche Vorteile für die Buchführung
Für Selbstständige, die ihre Buchführung möglichst einfach und übersichtlich gestalten wollen, bringt die Anstellung von Minijobbern einen zusätzlichen Vorteil.
Da für Minijobber keine aufwendige Lohnabrechnung erforderlich ist, gestaltet sich die buchhalterische Erfassung der Gehälter mithilfe der passenden Lohnsoftware unkompliziert.
Die Pauschalabgabe an die Minijob-Zentrale muss nur einmal monatlich abgeführt werden und es gibt keine zusätzlichen Komplikationen bei der Berechnung von Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträgen. Dies spart Zeit und reduziert den Aufwand bei der Buchführung, was vor allem für Selbstständige mit kleinen Unternehmen von Bedeutung ist.
Steuerliche Begünstigung bei der Anstellung von Minijobbern
Die Löhne von Minijobbern sind in der Regel steuerfrei, wenn sie den monatlichen Höchstbetrag von 520 Euro nicht überschreiten.
Zudem müssen Selbstständige keine Lohnsteuer abführen, da die Besteuerung bereits über die Pauschalabgabe an die Minijob-Zentrale erfolgt. Diese Pauschalabgabe umfasst die Rentenversicherung, die Krankenversicherung und gegebenenfalls eine Unfallversicherung. Die Kosten sind dadurch transparent und für den Selbstständigen leicht zu handhaben.
Für Minijobber besteht zudem die Möglichkeit, freiwillig Beiträge zur Rentenversicherung zu leisten, was für den Arbeitnehmer von Vorteil sein kann, da sich die Rentenansprüche erhöhen. Der Arbeitgeber kann diese freiwilligen Zahlungen jedoch nicht als Betriebsausgaben absetzen.
Dennoch bleibt das Anstellungsverhältnis steuerlich attraktiv für den Selbstständigen, weil er von der Pauschalbesteuerung profitiert.
Geringeres Risiko von Sozialversicherungsbeiträgen
Minijobber genießen im Gegensatz zu regulären Arbeitsverhältnissen eine pauschale Abgabe auf ihre Sozialversicherungsbeiträge.
Dies bedeutet, dass der Selbstständige nicht in die Berechnung von Lohnsteuer oder individuellen Sozialversicherungsbeiträgen einbezogen wird. Das Risiko von Fehlern in der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge oder von Nachzahlungen bei Prüfungen durch die Sozialversicherungsträger ist somit deutlich geringer als bei regulären Arbeitsverhältnissen. Selbstständige profitieren damit von einer höheren Rechtssicherheit, was die Verwaltung von Minijobbern betrifft.
Steuerliche Absetzbarkeit der Minijob-Kosten
Die Kosten für Minijobber sind für den Selbstständigen als Betriebsausgaben absetzbar, was bedeutet, dass Unternehmer die Löhne und Sozialabgaben in ihrer Steuererklärung geltend machen können. Dadurch verringert sich der steuerpflichtige Gewinn, was letztlich zu einer geringeren Steuerlast führt. Da Minijobber in der Regel nur geringe Löhne beziehen, sind die absetzbaren Kosten entsprechend überschaubar.
Für selbstständige Unternehmer ist das besonders vorteilhaft, denn im Rahmen der Steuererklärung kann der Selbstständige die gezahlten Pauschalbeiträge sowie die Löhne des Minijobbers dann als Betriebsausgaben angeben. Da diese Ausgaben in voller Höhe abzugsfähig sind, kann sich das wiederum positiv auf die Steuerberechnung auswirken und so den Unternehmer finanziell entlasten.
Vorteile für die Liquidität des Unternehmens
Die Anstellung von Minijobbern kann auch eine positive Auswirkung auf die Liquidität eines Unternehmens haben.
Durch die geringeren Lohnnebenkosten und die pauschale Besteuerung bleibt mehr Kapital im Betrieb, das für Investitionen oder unvorhergesehene Ausgaben genutzt werden kann. Selbstständige müssen keine hohen Vorabkosten für Sozialabgaben oder Lohnsteuer zahlen, sondern können auf die pauschalen Abgaben zurückgreifen, was das Finanzmanagement des Unternehmens erleichtert.
Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung
Minijobber können je nach Bedarf stundenweise eingesetzt werden, was für Selbstständige besonders vorteilhaft ist. Wenn sie saisonale Schwankungen oder unvorhergesehene Engpässe in ihrem Geschäft haben, ist hier schnelle Hilfe in Personalfragen gefunden.
Der Unternehmer kann die Arbeitszeiten nach Bedarf anpassen, was in einem regulären Arbeitsverhältnis oft nicht möglich ist, und diese Flexibilität ermöglicht es am Ende, Kosten zu sparen. Minijobber werden in der Regel nämlich nur dann beschäftigt, wenn es tatsächlich notwendig ist.
Zudem können sie bei Bedarf auch kurzfristig eingestellt werden, ohne dass der Unternehmer eine langfristige Verpflichtung eingeht. Dies ist besonders wichtig, wenn etwa kurzfristig Unterstützung benötigt wird – sei es bei Projekten, besonderen Veranstaltungen oder bei der Urlaubsvertretung anderer Mitarbeiter.