Du hast gerade gegründet oder planst zu gründen? Dann solltest du dich unbedingt genauer mit dem Verpackungsgesetz (VerpackG) auseinandersetzen und prüfen, ob es Pflichten für dich mit sich bringt.
Betroffen ist nahezu jedes Handelsunternehmen, welches verpackte Waren in Verkehr bringt und an den Endverbraucher vertreibt. Doch worauf ist zu achten, welche Fallstricke gibt es und wie kannst du alle Pflichten unkompliziert und rechtskonform erfüllen?
Auf all das soll im Folgenden genauer eingegangen werden.
Wer ist überhaupt betroffen?
Grundsätzlich ist jeder Unternehmer betroffen, der in Deutschland Waren herstellt oder vertreibt, die er zuvor in Verpackungen gesteckt hat, welche letztlich beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen.
Konkret dazu zählen folgende Verpackungsarten, die zusammenfassend als „Verkaufsverpackungen“ bezeichnet werden: Produktverpackungen, Umverpackungen, Versandverpackungen (inkl. Füllmaterialien und Packhilfsmitteln) und Serviceverpackungen.
Dazu zählt auch, wenn du die Waren nur importierst. Verantwortlich sind also Produzenten, Importeure und Online-Händler, die das VerpackG als sog. „Erstinverkehrbringer“ bezeichnet.
Um deiner Produktverantwortung nachzukommen, nach der du nicht nur für das Produkt an sich, sondern eben auch für die mit in Umlauf gebrachte Verpackung Sorge tragen musst, ist die grundlegende Pflicht die kostenpflichtige Beteiligung an einem sogenannten dualen System; dieses übernimmt für dich die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungsabfälle, sobald der Endverbraucher sie entsorgt hat.
Das Ziel des Gesetzes ist ganz klar. Die Recyclingquoten für Verpackungsabfälle sollen deutlich erhöht werden und inverkehrbringende Unternehmen sollen animiert werden, ihrer ökologischen Verantwortung Rechnung zu tragen.
Da sich die zu begleichenden Lizenzentgelte an Material und Menge der Verpackungsmaterialien orientiert, kann das Gesetz zudem einen Anreiz schaffen, Verpackungsmaterialien zu reduzieren.
Was jetzt für Händler zu tun ist
Um Sanktionen wie Abmahnungen, Bußgelder bis zu 200.000 EUR und Verkaufsverbote zu vermeiden, solltest du als Händler unbedingt aktiv werden. Im Zuge des neuen Verpackungsgesetzes kann nämlich öffentlich jeder prüfen, wer gemeldet ist und seine Verpackung sauber entpflichtet.
Das bedeutet, dass beispielsweise dein Konkurrent ohne Probleme einsehen kann, ob du als Händler deine Verpackung rechtmäßig lizenziert hast. Gleiches gilt für den Endverbraucher. Wenn das nicht der Fall ist, können die obengenannten Sanktionen drohen. Grundsätzlich benötigt es nur 3 einfache Schritte, um seine Verpackung entsprechend gesetzeskonform zu beteiligen.
Schritt 1: Die Registrierung
Gemeinsam mit dem VerpackG wurde 2018/2019 die BehördeStiftung Zentrale Stelle „Verpackungsregister“ eingeführt, bei der sich jeder betroffene Unternehmer registrieren muss (= Registrierungspflicht). Alle Einträge sind anschließend öffentlich einsehbar. Die Durchführung ist durch keine dritte Person möglich und muss daher von dir selber vorgenommen werden.
Schritt 2: Die Systembeteiligung (bzw. Lizenzierung)
Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, erhältst du deine individuelle Registrierungsnummer. Wähle nun eines der dualen Systeme und lizenziere dort deine Verpackungsmengen – die meisten dualen Systeme stellen hierzu Onlineshops samt eigener Kalkulationshilfe bereit.
Hier kannst du einfach berechnen, welches Lizenzentgelt für deine Verpackungsmaterialien fällig wird. Im Zuge der Lizenzierung hinterlegst du auch deine Registrierungsnummer beim dualen System, um die Zentrale Stelle mit dem dualen System zu verknüpfen.
Schritt 3: Die Datenmeldung
Nach der Lizenzierung geht es nochmal zurück zum Melderegister der Zentralen Stelle. Denn die Daten, welche du an das duale System übermittelt hast, müssen nun auch der Zentralen Stelle gemeldet werden. Dazu musst du auch den Zeitraum der Systembeteiligung angeben.
Wichtig ist, dass beim dualen System und bei der Zentralen stets gänzlich übereinstimmende Daten vorliegen, da diese regelmäßig abgeglichen werden und Diskrepanzen als Verstoß gegen die Vorgaben gewertet werden können.
Fazit
Das Verpackungsgesetz ist aus einem positiven Grundgedanken heraus entstanden. Es soll dafür sorgen, dass Verpackungsabfälle zu deutlich höheren Quoten recycelt werden können.
Als „Inverkehrbringer“ der Waren bist du dafür verantwortlich, dich beim Verpackungsregister zu registrieren und deine Verpackung bei einem dualen System zu beteiligen. Wir hoffen, dir mit diesem Crashkurs zu etwas mehr Durchblick verholfen zu haben und wünschen viel Erfolg mit deinem Business!