Das Urheberrecht regelt, wer das Recht besitzt, das geistige Eigentum anderer zu verwerten. Für Solo-Selbstständige, die in kreativen Arbeitsfeldern tätig sind, ist es von entscheidender Bedeutung, um ihr Einkommen und ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Was ist das Urheberrecht?
Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt das geistige Eigentum von freiberuflich oder selbstständig tätigen Urheber*innen. Künstler*innen, Autor*innen, Publizist*innen, Wissenschaftler*innen, aber auch selbstständige Softwareentwickler*innen besitzen alle Rechte an einem von ihnen geschaffenen Werk.
Durch die Vergabe von Verwertungsrechten kannst Du bestimmen, wer die von Dir geschaffenen Werke verwenden und gegebenenfalls auch verändern darf.
Das Urheberrecht sieht vor, dass niemand ein solches Werk ohne Genehmigung kopieren, vervielfältigen, abdrucken oder ausstellen darf. Die im Urheberrecht vorgesehenen Vergütungsrechte gelten auch dann, wenn über die Nutzung eines Werkes keine vertragliche Vereinbarung getroffen wurde.
Mit anderen Worten: Wer urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt verwendet, muss neben den dafür gesetzlich vorgesehenen anwaltlichen Abmahnungen oder durch ein Gericht verhängten Strafen auch mit Honorar- und Schadensersatzforderungen der Urheber*innen rechnen. Ein detaillierter Überblick über die urheberrechtlichen Regelungen in Deutschland findet sich in diesem Artikel von Lexware.
In der Regel werden die Verwertungsrechte an einem Werk durch Lizenzverträge geregelt. Diese schreiben fest, welches Werk davon betroffen ist, ob die Nutzungsrechte daran vollständig oder mit Einschränkungen übertragen werden, wie lange die Nutzung erfolgen darf und welche Vergütung dafür gezahlt wird.
Welche Werke Solo-Selbstständiger sind urheberrechtlich geschützt?
Urheberrechtlich geschützte Werke sind beispielsweise:
- Bücher
- Publizistische Inhalte (Texte, Artikel?
- Skizzen und Gemälde
- Fotografien, Filme, Videos
- Plastiken
- Computerprogramme und Apps
- Darstellungen mit wissenschaftlichem oder technischem Charakter wie Zeichnungen, Pläne, Tabellen oder Karten.
Geschützt werden durch das Urheberrecht allerdings nur ausgearbeitete Werke und somit die erbrachte kreative Leistung. Ideen vor ihrer Realisierung sind dagegen urheberrechtlich nicht geschützt.
Urheberrechtsreform 2021 – auch kreative Online-Inhalte sind geschützt
Durch die Urheberrechtsreform 2021 hat der Gesetzgeber den Schutz des Urheberrechts auch auf kreative Online-Inhalte ausgeweitet.
Im Fokus stehen dabei Uploads auf Social-Media-Plattformen wie YouTube oder Facebook. Die Plattformen sind künftig dafür verantwortlich, dass mit Uploads durch die Nutzer*innen keine Urheberrechtsverletzungen verbunden sind.
Für solche Drittinhalte müssen künftig Lizenzen erworben werden. Wenn keine Lizenz vergeben wurde, müssen solche Inhalte von den Plattformen entweder von vornherein blockiert oder nachträglich entfernt werden.
Davon ausgenommen sind kurze Ausschnitte geschützter Werke sowie Karikaturen und Parodien, um die Meinungsfreiheit im Internet zu sichern. Der Gesetzgeber möchte hiermit eine faire Nutzung und Vergütung urheberrechtlich geschützter Werke sicherstellen.
Wann greift das Urheberrecht?
Das Urheberrecht greift immer dann, wenn ein Werk auf der persönlichen Idee von Urheber*innen beruht. Hierfür muss es individuell sein, einen intellektuellen Anspruch sowie eine wahrnehmbare formale Gestaltung besitzen.
Die Schutzfrist durch das Urheberrecht endet 70 Jahre nach dem Tod der Erschafferin oder des Erschaffers – danach steht das Werk der Allgemeinheit zur freien Nutzung zur Verfügung. Beschränkungen des Urheberrechts existieren beispielsweise für kulturwissenschaftliche Institutionen, ebenso können seine Vorgaben durch sogenannte Open-Source-Lizenzen aufgehoben werden.
Wichtig: Urheberrechte gelten in Deutschland automatisch. Werke müssen dafür weder angemeldet noch entsprechend gekennzeichnet werden.
Fazit
Für kreative Solo-Selbstständige ist das Urheberrecht von wesentlicher Bedeutung. Der Gesetzgeber sichert damit die ideellen und materiellen Rechte an einem Werk – inklusive der über die Vergabe von Verwertungsrechten erzielten Honorare. Für das Einkommen von Kreativen sind hier nicht nur Erstverwertungen – beispielsweise durch einen Verlag oder eine Plattenfirma – sondern auch die Honorare für Zweit- und Drittverwertungen wichtig.