Es gibt eine ganze Reihe von Aspekten, die vor der eigentlichen Gründung eines Unternehmens berücksichtigt werden müssen. Neben wichtigen Finanzierungsfragen spielen vor allem auch rechtliche und steuerliche Aspekte eine große Rolle.
Die Wahl der passenden Rechtsform hat in diesem Zusammenhang eine wesentliche Bedeutung bezüglich der rechtlichen Struktur und den Rechten und Pflichten eines Unternehmens. Es ist allerdings nicht selten, dass die bei der Gründung gewählte Rechtsform im Laufe der Zeit nicht mehr optimal geeignet ist, da sich die äußeren Rahmenbedingungen oder die Geschäftstätigkeiten geändert haben.
Eine oftmals nicht beachtete interessante Gestaltungsvariante für Unternehmen ist die sogenannte europäische Aktiengesellschaft (SE).
Doch wodurch zeichnet sich diese Rechtsform aus und welche Vorteile ergeben sich für Unternehmen?
Rechtsgrundlagen der SE
Die europäische Aktiengesellschaft oder auch Societas Europea (SE), bezeichnet eine Rechtsform für Unternehmen, deren Tätigkeit innerhalb der EU stattfindet. Ursprünglich trat die SE 2004 in Deutschland in Kraft, und hatte das Ziel, grenzüberschreitende Wirtschaftsaktivitäten zu erleichtern und den Handel im innereuropäischen Raum zu fördern. Im Gegensatz zu anderen Rechtsformen bietet die europäische Aktiengesellschaft einige Vorteile, eignet sich aber nicht in jedem Fall.
Vergleichbar ist die SE mit der deutschen Aktiengesellschaft (AG)
Neben multinational tätigen Konzerne, die europaweit operieren möchten, nutzen auch viele mittelständische Unternehmen diese Unternehmensform, und schließen sich zu einer SE zusammen. Man unterscheidet daher auch zwischen der monistischen SE und der dualistischen SE:
- Monistische SE
Bei dieser Form der europäischen Aktiengesellschaft werden die Geschäfte von einem aus drei Mitgliedern bestehenden Verwaltungsrat geführt. Sofern nicht anders vereinbart, muss dieser alle drei Monate zusammenkommen.
- Dualistische SE
Die dualistische europäische Aktiengesellschaft ähnelt mehr einer deutschen Aktiengesellschaft, die Geschäfte werden von einem Vorstand geführt. Ein Aufsichtsrat fungiert dabei als Kontrollorgan für den Vorstand. Im Gegensatz zur deutschen AG kann der Aufsichtsrat allerdings mit weniger Personen besetzt werden.
Was ist bei der Gründung einer SE zu beachten?
Eine europäische Aktiengesellschaft kann auf unterschiedliche Arten gegründet werden, abhängig von der jeweils bestehenden Rechtsform und bestimmten Voraussetzungen. So können beispielsweise zwei Aktiengesellschaften aus unterschiedlichen EU Ländern, durch eine Fusion zu einer Europäischen Aktiengesellschaft verschmelzen. Aktiengesellschaften, die seit mindestens zwei Jahren eine Tochtergesellschaft in einem weiteren EU-Land unterhält, kann auch durch eine Umwandlung zur Europäischen Aktiengesellschaft werden.
Eine weitere Option, die auch für GmbHs möglich ist, ist die Bildung einer Europäischen Holdinggesellschaft. Bedingung ist, dass mindestens zwei Unternehmen aus unterschiedlichen Europäischen Ländern die Holding gründen. Andere Gesellschaften, Unternehmen oder auch juristische Personen können dies unter den gleichen Bedingungen auch durch die Bildung einer Europäischen Tochtergesellschaft erreichen.
Die Gründung einer SE hat viele Vorteile, welche bei der Wahl der passenden Rechtsform für Unternehmen unbedingt berücksichtigt werden sollten.
Vorteile
- Die Möglichkeit, zwei Aktiengesellschaften zu einem Unternehmen zusammenzulegen, kann zu einer wesentlichen Kosteneinsparung führen.
- Flexible Gestaltung der Leitung der SE (monistisch / dualistisch)
- kleinere Aufsichtsräte möglich
- Auch mittelständische Unternehmen können diese Rechtsform wählen.
Bei der Wahl der passenden Rechtsform sollte die europäische Aktiengesellschaft nicht unberücksichtigt bleiben und ggf. auch bei StartUps in die Überlegungen mit einfließen. Die Chancen, die sich durch diese Unternehmensform für ein bzw. mehrere Unternehmen ergeben, sind immer von den individuellen Umständen und Zielen abhängig.