Amazon ist zwar eine der beliebtesten Handelsplattformen – hat aber auch mit einem weniger guten Ruf zu kämpfen. Der Online-Riese bemüht sich daher aktuell darum, Arbeitsbedingungen zu verbessern und sein Image aufzupolieren.
Um diese Ziele zu erreichen, unterstützt der Konzern jetzt die Cannabis-Legalisierung und sieht den Cannabiskonsum bei Beschäftigten in den USA besonders locker. Kann der Konzern damit ein Vorbild für deutsche Startups und andere Arbeitgeber sein?
Und ist es rechtlich überhaupt möglich, den Konsum von Cannabis zu reglementieren und könnten auch CBD-Produkte erhältlich bei Justbob von der Reglementierung umfasst sein?
Arbeitsbedingungen bei Amazon werden vielfach kritisiert
Eine Bestellung bei Amazon aufzugeben ist für Verbraucher einfach und bequem. Mit wenigen Klicks können Waren von zu Hause aus bestellt werden und sind nicht selten schon am Folgetag geliefert. Darüber hinaus ist Amazon auch als Verkaufschannel für Startups besonders wichtig.
Dennoch schwingt sowohl bei Verbrauchern als auch bei Startups bei jeder Bestellung bei oder einer Zusammenarbeit mit Amazon ein ungutes Gefühl mit. Schließlich ist der Konzern, der nicht zuletzt von der Corona-Krise entscheidend profitiert hat, in die Kritik geraten.
Scharfe Kritik wird dabei am Umgang des Online-Giganten mit seinen Beschäftigten insbesondere in den Amazon-Lagerhäusern geübt. Sie sollen zum Teil Überwachung und äußerst belastenden Arbeitsbedingungen ausgesetzt sein.
Amazon reagiert nun jedoch auf die Kritik und will für weniger Stress unter den Mitarbeitern sorgen.
Um dieses Ziel zu erreichen, soll den Mitarbeitern des Konzerns unter anderem der Cannabiskonsum erlaubt werden. Auch hierzulande fragen sich Unternehmer nun, ob es die Möglichkeit gibt, diesem Beispiel zu folgen.
Amazon setzt auf lockere Arbeitsbedingungen in US-Lagerhäusern
Aufgrund ständiger Kritik hat sich Amazon dazu entschieden, die Arbeitsbedingungen in seinen US-Lagerhäusern stressfreier zu gestalten. Hierzu soll insbesondere eine betont entspannte Haltung zum Thema Cannabiskonsum beitragen.
Doch was bedeutet das konkret?
In den USA ist es üblich, dass sich Mitarbeiter in Amazon-Lagerhäusern regelmäßig Drogentests unterziehen müssen. Stellte sich im Rahmen der Tests heraus, dass Mitarbeiter in ihrer Freizeit Cannabis konsumieren, stellte das bisher einen Kündigungsgrund dar.
Das galt sogar dann, wenn der Konsum die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigte.
Nun kündigte Amazon jedoch an, dass die Ergebnisse der routinemäßigen Drogentests zukünftig anders bewertet werden würden. Der Konsum von Cannabis solle zukünftig dem Alkoholkonsum gleichgestellt werden und damit keinen Kündigungsgrund mehr darstellen.
Amazon als Vorbild auch für deutsche Arbeitgeber?
Viele Arbeitgeber fragen sich, ob Amazons lockere Haltung zum Thema Cannabiskonsum auch für deutsche Unternehmen ein Vorbild sein kann. Allerdings ist zu bedenken, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen hierzulande vollkommen anders sind.
Der dabei wichtigste Unterschied: Anders als Amazon in den USA sind Arbeitgeber in Deutschland nicht dazu berechtigt, ihre Mitarbeiter anlasslos Drogentests zu unterziehen.
Insbesondere Bluttests würden das Recht der Mitarbeiter auf körperliche Unversehrtheit verletzen. Außerdem urteilte das Bundesarbeitsgerichts (BAG) bereits 1999, dass Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet sind, routinemäßige Drogentests im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zu akzeptieren.
Das bedeutet: Regelmäßige Drogen-Screenings sind hierzulande nur in engen Grenzen möglich.
Lediglich dann, wenn das Screening als Maßnahmen zur Verhütung erheblicher Arbeitsunfällen geboten ist oder es durch besondere Berufsgruppen-Regelungen vorgeschrieben ist (z. B. bei Piloten oder bewaffneten Wachleuten), muss der Arbeitnehmer zustimmen.
Darüber hinaus ist außerdem zu beachten, dass der Cannabiskonsum hierzulande (anders als in vielen US-Bundesstaaten) illegal ist. Stellt sich im Rahmen eines Drogenscreenings heraus, dass Mitarbeiter hierzulande illegale Substanzen konsumieren, wird es dem Arbeitgeber daher schwerfallen, den Konsum dennoch nach US-Vorbild gutzuheißen.
Kann der Arbeitgeber auch den CBD-Konsum „bestrafen“?
Immer mehr Menschen konsumieren Cannabidiol (kurz CBD). Auch hierbei handelt es sich um eine Substanz, die aus der Cannabis-Pflanze hergestellt wird. Allerdings sind CBD-Produkte nicht mit illegalem oder medizinischem Cannabis zu verwechseln:
Obwohl CBD-Produkte aus der Hanfpflanze gewonnen werden, entfalten sie keine berauschende Wirkung.
Das hängt damit zusammen, dass CBD-Öle, -Blüten oder ähnliche Produkte nur noch einen geringen Restgehalt des psychoaktiv wirkenden THC enthalten. Allerdings ist es gerade der THC-Gehalt, der Cannabis in Deutschland zu einem verbotenen Rauschmittel macht.
CBD hingegen gilt hierzulande nicht als Rauschmittel. Es macht nicht „high“, schränkt die Fahrtüchtigkeit nicht ein und vergrößert auch die Wahrscheinlichkeit von Arbeitsunfällen nicht. Nicht zuletzt aus diesem Grund dürfen CBD-Produkte in Deutschland als Nahrungsergänzungsmittel verkauft und eingenommen werden.
Das bedeutet: Da es sich bei CBD-Produkten um legal erhältliche Nahrungsergänzungsmittel handelt, dürfen Arbeitgeber auf die Einnahme (sogar am Arbeitsplatz) nicht mit negativen Konsequenzen reagieren. Auch ist es selbstverständlich nicht möglich, Mitarbeitern die CBD-Einnahme zu verbieten.
Letzteres wäre allerdings aus Arbeitgebersicht ohnehin kontraproduktiv. Schließlich ist CBD insbesondere für seine entzündungshemmende und stresslösende Wirkung bekannt. Es ist daher anzunehmen, dass Mitarbeiter, die regelmäßig CBD einnehmen, produktiver, seltener krank und insgesamt belastbarer sind.