Die Besteuerung von Kryptowährungen – Tipps

Von Seiten der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) sind Kryptowährungen, also der Bitcoin, Litecoin oder auch Ripple, als sogenannte „Rechnungseinheit“ eingestuft worden.

Das heißt, die digitalen Währungen unterliegen denselben Auflagen wie sonstige Devisen. Zudem sind die Kryptowährungen, die schlussendlich schon den einen oder anderen Krypto-Fan zum Millionär gemacht haben, privates Geld.

Wer also mit Bitcoin und Co. handelt, muss sich also ganz genau mit den steuerlichen Aspekten befassen.

Mindesthaltedauer beträgt ein Jahr – ist der Gewinn dann steuerfrei?

Aufgrund der Tatsache, dass der Fiskus die Kryptowährungen als private Wirtschaftsgüter ansieht, fällt der Handel mit Bitcoin, Ripple und Co. in die Kategorie privates Veräußerungsgeschäft – und hier kommt das deutsche Einkommensteuergesetz (kurz: EStG) zur Anwendung. 

Geht es um die Beantwortung der Frage, ob der Gewinn, der mit der Kryptowährung erzielt werden konnte, steuerpflichtig ist, muss zuerst einmal ein Blick auf den Zeitpunkt des Kaufs wie Verkaufs geworfen werden. Denn entscheidend ist hier nämlich die sogenannte Haltedauer.

Werden die gekauften Coins mehr als ein Jahr im digitalen Portemonnaie aufbewahrt, so ist der Gewinn, der sodann erzielt wird, steuerfrei.

Anders hingegen, wenn mit dem Kryptogeschäft Zinsen erzielt wurden. In diesem Fall muss eine Abgeltungssteuer errichtet werden. So etwa, wenn man Kryptowährungen als Peer to Peer-Kredit zur Verfügung stellt oder man digitale Währungen über Börsen an Händler „verleiht“.

Die Mindesthaltezeit, also die Spekulationsfrist, verlängert sich sodann auf zehn Jahre. 

Um herauszufinden, wann welche Coins gekauft bzw. wieder verkauft wurden, akzeptiert die Finanzbehörde die sogenannte FiFo-Methode. Die „First in, first out“-Methode beschreibt den Umstand, dass jene Coins, die zuerst gekauft wurden, auch im Falle eines Verkaufs zuerst verkauft worden sind. Somit kann eine genaue Berechnung des Veräußerungsgewinns erfolgen. 

Gibt es einen Unterschied zwischen der Freigrenze und dem Freibetrag?

Zu beachten ist die in § 23 Absatz 3 Satz 5 EstG enthaltene Freigrenze. Diese beläuft sich auf 600 Euro. In diesem Fall ist jedoch Vorsicht geboten. Die Freigrenze gilt für alle im Jahr getätigten Veräußerungsgeschäfte. Somit geht es nicht nur um das Geschäft mit den Kryptowährungen, sondern um alle durchgeführten Verkaufsgeschäfte.

Des Weiteren bedeutet eine Freigrenze von 600 Euro nicht, dass erst ab jener Summe eine Steuerpflicht anfällt, die über der Grenze von 600 Euro liegt. Das wäre nämlich beim Freibetrag der Fall.

Übersteigt man mit seinem Veräußerungsgewinn die Freigrenze um einen Euro, so ist die gesamte Summe – das wären dann 601 Euro – steuerpflichtig. Bei einem Freibetrag wäre hingegen nur der darüber befindliche Betrag zu versteuern. 

Volatilität kann für hohe Gewinne und hohe Verluste sorgen

Der Kryptomarkt ist ausgesprochen volatil. Arbeitet man etwa mit Bitcoin Trader, so weiß man, dass es immer wieder zu enormen und kaum vorhersehbaren Kursbewegungen kommen kann.

Es sind oftmals Kleinigkeiten, die einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf den Markt haben können. Das ist auch der Grund, warum man nur Kapital investieren darf, das frei verfügbar ist. Geld, das man etwa für die nächste Kreditrate oder Mietvorschreibung benötigt, sollte niemals in den Markt der digitalen Währungen fließen.

Fakt ist: Investiert man in Kryptowährungen, so sind hohe Gewinne durchaus möglich, wobei es auch jederzeit zu gravierenden Verlusten kommen kann – es gibt, ganz egal, wie vielversprechend die eine oder andere Prognose auch sein mag, eben keine Garantie.

Bei Fragen kann ein Steuerberater kontaktiert werden

Wurden durch den Kryptohandel Gewinne erzielt, so geht es zuerst erstmals um die Frage, wann die Coins gekauft worden sind. Entscheidet man sich für die sogenannte FiFo-Methode, so ist vor allem die Dokumentation wichtig.

Das heißt, es geht um das Kaufdatum, die Stückzahl, den damaligen Kurs sowie um das Verkaufsdatum, wie viele Coins letztlich verkauft wurden und wie hoch der daraus resultierende Gewinn ausgefallen ist. Verluste können übrigens vom Veräußerungsgewinn abgezogen werden. 

Ist man sich aber unsicher, so ist es durchaus ratsam, die Hilfe von einem Steuerberater in Anspruch zu nehmen. Aufgrund der Tatsache, dass Kryptowährungen relativ neu sind, sollte jedoch schon im Vorfeld abgeklärt werden, inwieweit sich der Steuerberater deines Vertrauens mit der Thematik auskennt. 

DANKE, FÜR‘S ZU ENDE LESEN!

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