Startups, die inzwischen einen Gewinn von mehr als 60.000 Euro oder einem Umsatz über 600.000 Euro verzeichnen können, sind zu einer doppelten Buchführung verpflichtet.
Da reicht es nicht mehr, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ans Finanzamt weiterzuleiten. Vielmehr bist du dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss inklusive einer Bilanz sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zu erstellen.
Besonders für Laien auf dem Gebiet der Buchhaltung kann das schon einmal zur Herausforderung werden. Und dann solltest du natürlich auch noch gesetzliche Änderungen beachten, die sich ergeben können.
Den Jahresabschluss gekonnt erledigen
Das ist ein To-do, das § 242 des Handelsgesetzbuchs vorschreibt. Ein Jahresabschluss beinhaltet eine Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung. Bei Kapitalgesellschaften sind außerdem ein Anhang und ein Lagebericht fällig.
Warum ist der Jahresabschluss sinnvoll?
- Er gibt Aufschluss über den Firmenerfolg.
- Er ist die Basis für die Ausschüttung der Dividende eines Unternehmens.
- Er dient der lückenlosen, umfangreichen Dokumentation von Geschäftsvorfällen.
Einen Jahresabschluss kannst du nur erstellen, wenn du deine Bücher ordentlich führst. Du listest also alle Geschäftsvorfälle auf. Achte dabei darauf, dass die Höhe, die jeweiligen Konten und die zeitlichen Zusammenhänge stimmen.
Während du Bestandskonten in der Bilanz übernimmst, fallen Erfolgskonten in den Bereich der GuV. Diese Gegenüberstellung von Gewinn und Verlust trägst du auf der Passivseite der Bilanz ein.
Folgende Pflichten ergeben sich für dich:
- Als Geschäftsführer musst du den Jahresabschluss selbst unterschreiben.
- Es gibt festgelegte Fristen, innerhalb derer du den Jahresabschluss einreichen musst. Diese hängen von der jeweiligen Gesellschaftsform ab. Kleine Kapitalgesellschaften haben sechs Monate nach Geschäftsjahresende Zeit, mittelgroße bis große dagegen nur drei Monate.
Jahresabschluss kinderleicht erledigen mithilfe einer Software
Existenzgründer sind auf dem Gebiet der Buchhaltung oft noch unerfahren.
Eine professionelle Software kann da helfen. Die damit verbundenen Kosten sind in der Regel geringer als bei einem externen Buchhalter. Zudem verringerst du damit die Fehlerwahrscheinlichkeit und hast gleichzeitig die Finanzen deines Startups im Blick.
Zusätzlich bietet ein Buchhaltungsprogramm den Vorteil, dass es in Sachen Gesetzgebung immer auf dem neuesten Stand ist. Jetzt solltest du natürlich nicht losgehen und dir direkt die erstbeste Software kaufen.
Informiere dich lieber vorab bspw. in diesem Kaufratgeber zum Thema Buchführungsprogramme. Schließlich sollte ja das Preis-Leistungsverhältnis stimmen und das Tool zur Größe deines Startups passen.
Up-to-date bleiben: Gesetzesänderungen 2019
Um als Existenzgründer Fehler zu vermeiden und wettbewerbsfähig zu bleiben, solltest du gesetzliche Änderungen immer verfolgen. Informiere dich regelmäßig über Änderungen, die die Buchhaltung deines Startups und damit letztendlich auch den Jahresabschluss betreffen.
Im Jahr 2019 gibt es zum Beispiel Neuerungen hinsichtlich folgender Aspekte:
- Private Nutzung von betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen:
Entsprechend der gleichnamigen Regelung wird der Bruttolistenpreis eines Dienstwagens mit einem 1% pro Kalendermonat versteuert, wenn du das Auto auch privat nutzt. Bei Elektro- und Hybrid-Fahrzeugen sinkt der Satz dieses Jahr auf 0,5%. - EU-Gutscheinrichtlinie:
Ab diesem Jahr gibt es feste Regelungen, wie mit Gutscheinen in Hinblick auf die Umsatzsteuer verfahren wird. Einzweck-Gutscheine werden demnach zum Ausgabezeitpunkt besteuert, Mehrzweck-Varianten dagegen erst, wenn sie eingelöst werden.
Sanktionen bei verspäteter Abgabe
Jahresabschlüsse sind sehr wichtig. Schließlich beurteilen Gläubiger auf dieser Grundlage neben dem Handelsregistereintrag die wirtschaftliche Situation deines Unternehmens.
Wenn die Angaben darin falsch sind oder du die Informationen zu spät veröffentlichst, drohen Strafen. Diese sind meist monetärer Natur, zum Beispiel in Form von Geldstrafen oder Steuernachzahlungen. Letztere richten sich nach den betrieblichen Zahlen, die allerdings geschätzt werden.
Gesellschafter können außerdem Schadensersatz vom Geschäftsführer fordern. Im schlimmsten Fall drohen sogar Freiheitsstrafen. Den Jahresabschluss fristgerecht einzureichen, ist also essentiell.
Zahlen und Buchhaltung ist für mich immer eine kleine Herausforderung. Nun muss ich auch den Jahresabschluss erstellen und lese etwas zu dem Thema. Eine entsprechende Software besitze ich noch nicht, es hört sich aber interessant an. Ich werde mich dazu mal noch genauer erkunden, denn es scheint damit ja wirklich einfach zu gestalten sein.
Mein Bruder fragte mich vor Kurzem, was er als Geschäftsführer bezüglich des Jahresabschlusses beachten sollte. Ich werde ihm weiterleiten, dass man als Geschäftsführer den Jahresabschluss selbst unterschreiben muss. Es ist ein sehr informativer Beitrag!