Firmenrechtsschutz: die unverzichtbare Versicherungsgrundlage für Unternehmer und Selbstständige

Ja, es ist für manche Menschen gut, direkt nach Ausbildung oder Studium eine Firma zu gründen oder in die Selbstständigkeit zu gehen. Die Einbindung als Angestellte in starre Unternehmensstrukturen würde ihre Kraft und Kreativität behindern.

Bei aller Euphorie über die eigene Geschäftsidee ist dabei eines unverzichtbar: die Firmen-Rechtsschutzversicherung. Sie fällt so unterschiedlich aus wie die Branchen und Berufe und ist individuell zugeschnitten genau auf das benötigte Profil des Gründers.

Fehlt sie, ruiniert dieses Versäumnis im schlimmsten Fall nicht nur die berufliche Existenzgrundlage – sondern auch die privaten Vermögensverhältnisse.

Von Gutachten- bis Prozesskosten

Ein Blick auf das breite Spektrum an Risiken, das die Firmen-Rechtsschutzversicherung abdeckt, macht ihre Bedeutung klar. Gerade in der Anfangsphase des neuen Unternehmens konzentrieren sich der Gründer oder der Selbstständige vor allem auf die eigene Geschäftsidee.

Das ist richtig – doch die Risiken des geschäftlichen Alltags müssen im Blick bleiben. Kosten entstehen zum Beispiel bei Rechtsstreitigkeiten mit Kunden oder Lieferanten. Das zieht in Folge Aufwendungen für Gutachten und Sachverständige nach sich.

Außerdem entstehen Prozesskosten – auch die des Gegners, wenn das Urteil der anderen Seite Recht gibt – und Schadensersatzforderungen. Das alles sind Bereiche, die eine Firmen-Rechtsschutzversicherung abdeckt.

Sie übernimmt sogar die Kosten bei einer strafrechtlichen Verfolgung, wenn kein Vorsatz vorliegt.

Wie teuer die Beiträge für dieses Schutzpaket ausfallen, hängt von vielen Faktoren ab. Von dem Wert der Waren und Dienstleistungen sowie ihrem Risikopotenzial zum Beispiel. Entscheidend ist auch, wie viele Mitarbeiter von der Firmen-Rechtsschutzversicherung profitieren.

Es lohnt sich, Angebote zu vergleichen und vor allem nur das zu versichern, was auch tatsächlich ein Risiko darstellt. Zunächst sollte man sich daher kundig machen und optimalerweise ein genau passendes Paket für die Firmen-Rechtsschutzversicherung zusammenstellen.

Streitfälle vom Mitarbeiter bis zum Vermieter

Für Startups oder junge Selbstständige gibt es viele Stellen, an denen sich Streit entzünden kann. Zum Beispiel mit Mitarbeitern, deren Zahl sich bei einem erfolgreichen Start vielleicht nach und nach erhöht.

Dabei stellt sich möglicherweise heraus, dass Konflikte auftreten und sich der Chef von Belegschaft-Mitgliedern trennen will. Das geht häufig vor Gericht – genauso wie Streitigkeiten mit Vermietern von Büro- oder Gewerberaum. Expandiert der Betrieb, ist vielleicht mehr Fläche notwendig oder der Umzug zu einer renommierten Adresse.

Dann geht es schnell um Kündigungsfristen oder um Schäden, die der Unternehmensgründer nach Ansicht des Vermieters an der Immobilie verursachte. All das sind Bereiche, die eine Firmen-Rechtsschutzversicherung abdeckt. Die Anbieter halten für jede nur erdenkliche Situation verschiedene Möglichkeiten bereit.

Manchmal ist es sinnvoll, die Bereiche Verkehr und Immobilien mit abzusichern – zum Beispiel für einen gewerblichen Vermieter. Wer als Einzelunternehmer tätig ist, schließt unbedingt das Privatleben mit ein. Damit werden weitere Rechtsschutzversicherungen überflüssig.

Ausschluss bei Vorsatz

Einen hundertprozentigen Schutz gibt es allerdings bei einer Firmen-Rechtsschutzversicherung nicht.

Der Anbieter darf die Leistung verweigern, wenn der Jung-Unternehmer vorsätzlich gesetzwidrig handelt. Das liegt zum Beispiel bei Fällen von Betrug und Diebstahl vor. Dabei ist es möglich, dass während des Rechtsstreits die Versicherung zunächst einmal zahlt. Kommen die Richter im abschließenden Urteil aber zu dem Schluss, dass ein Vorsatz vorlag, fordert sie das Geld zurück.

Auch für ein Verfahren, dass bereits läuft oder sich ankündigt, besteht rückwirkend kein Versicherungsschutz. Kein Grund für eine Leistungsverweigerung der Versicherung ist hingegen Fahrlässigkeit. Das ist schnell passiert in der Euphorie und Aufbruchsstimmung der Anfangsphase.

Ein sehr informatives Interview mit einem selbstständigen Versicherungsexperten zum Thema „Nach der Ausbildung in die Selbstständigkeit“ ist unter diesem Link zu finden:

https://blog.friendsurance.de/als-berufseinsteiger-direkt-selbststaendig/

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