Flottenkosten senken mithilfe moderner Fahrzeugortungssysteme

Das Flottenmanagement kann eine Kunst für sich sein. Aber mit Kunst allein kommt man in der Wirtschaft nicht besonders weit. Gefragt ist hier vielmehr rationale Organisation zum Zwecke der Kostensenkung und letztlich natürlich auch der Gewinnmaximierung.

Moderne Flottenmanagementpraktiken setzen hierfür vor allem auf softwarebasierte Erhebung und Auswertung von Fahrzeug- und Fahrtdaten. Welche Vorteile – und vielleicht Schwierigkeiten – bringt dies für die Flottenkosten mit sich?

Flottenmanagement: Ein komplexes Unterfangen

Flottenmanagement ist eine komplexe Angelegenheit.

Dies allein schon deshalb, weil die Bewegungen und damit die Effizienz eines Fuhrparks besonders stark von äußeren Faktoren, wie etwa den Verkehrs- und Wetterlagen, aber auch von der Qualität der Fahrzeuge sowie dem Fahrverhalten der einzelnen Fahrer abhängen.

Die Einflussvariablen sind aber auch in sich vielschichtig. Hier gilt es bspw. zu hinterfragen:

  • Wie bewerte ich ein bestimmtes Fahrverhalten vor dem Hintergrund der konkreten Situationsumstände, unter denen es stattfand und
  • Wie setze ich es in Relation zum Fahrverhalten anderer, die zwar die gleiche Aufgabe zu lösen hatten, jedoch unter sonst divergenten Situationsbedingungen agierten?

Ohne technische Unterstützung ist dies – vor allem bei besonders großen Fahrzeugflotten – kaum adäquat zu bewerkstelligen.

Genau hier kommen moderne Softwarelösungen zur Unterstützung des Fuhrparkmanagements ins Spiel.

Wie sehen sie konkret aus?

Das A und O einer softwarebasierten Flottensteuerung ist die Fahrzeugortung.

Softwarebasiert meint hier, dass Datenerhebung und -auswertung in einem Programm gleichsam zusammenlaufen, das von einem Disponenten genutzt wird. Gleichwohl stellt die Fahrzeugortung, die mithilfe von GPS durchgeführt wird, nur einen Teilaspekt eines modernen Flottenmanagements dar.

Tatsächlich nutzen die meisten Disponenten komplexere Systeme, die neben den Positionsdaten auch technische Daten über das Fahrzeug erheben sowie dem Disponenten gar Auftragsvorschläge unterbreiten, welche auf Basis der erhobenen Daten errechnet werden.

Zu den technischen Fahrzeugdaten gehören neben der Geschwindigkeit (die sich aber auch schon aus den GPS-Daten ergibt) die Motordrehzahl, die Kühltemperatur, der Fehlerspeicher sowie der Kraftstoffverbrauch.

Darauf aufbauend lässt sich entsprechend auch das jeweilige Beschleunigungs- und Bremsverhalten eines Fahrers errechnen. Im Endeffekt besteht das Ziel der Implementierung solcher Systeme vor allem darin, den Disponenten zu entlasten, die Wegstreckenplanung zu optimieren und letztlich auch schlichtweg Kosten einzusparen.

Datenschutzrechtliche Aspekte

Eines ist nun klar: Die modernen softwarebasierten Flottenmanagementsysteme zielen natürlich vor allem darauf ab, den »Faktor Mensch« im Produktionsprozess so gering wie nur irgend möglich zu halten.

Dies hat zur Konsequenz, dass der Mensch, sprich die Fahrerinnen und Fahrer, rigide kontrolliert wird.

Dies hat freilich zwei Seiten:

Auf der einen Seite können dadurch Arbeitsprozesse optimiert werden, weil nunmehr Daten und Analysemöglichkeiten vorliegen, die einen – so aufrichtig und detailliert er auch sein mag – Report der Fahrer selbst sowie die Analyse der Disponenten in ihrer Objektivität bei Weitem übertreffen.

Das System sieht sozusagen mehr als die Akteure. Und es verwundert auch nicht, sind doch die Einflussvariablen bei der Steuerung einer Fahrzeugflotte nicht nur sehr viele, sondern, wie erwähnt, auch sehr vielschichtige.

Auf der anderen Seite ist der Aspekt der Überwachung der Fahrzeugführerinnen und Führer jedoch auch durchaus nicht unproblematisch.

Einerseits weiß man spätestens seit Frederick Taylors Studien zur wissenschaftlichen Betriebsführung, dass Arbeitnehmer bei zunehmender Kontrolle sich zunehmend auch neue Freiräume zu schaffen in der Lage sind und dies vor allem auch deswegen tun, weil sie die Überwachung als Vertrauensentzug werten; andererseits spielen hier daten- und personenschutzrechtliche Aspekte eine große Rolle.

Tracking darf nämlich rechtlich gesehen nicht ohne Einwilligung der Getrackten stattfinden und muss im beidseitigem Einverständnis im Rahmen von entsprechenden Verträgen bzw. Vereinbarungen geregelt werden.

Je offener dies gehandhabt wird, desto eher wird einem Vertrauensverlust auf Seiten der Mitarbeiter entgegengewirkt.

Auch wenn Du als Gründer sicher nicht gleich einen großen Fuhrpark managen musst, kann der ein oder andere Dienstwagen zu richtigen Zeit dennoch für einen zusätzlichen Motivationsschub bei den Mitarbeitern führen.

DANKE, FÜR‘S ZU ENDE LESEN!

JETZT NICHTS MEHR VERPASSEN!

Die spannendsten Geschäftsideen und noch mehr Wissen gibt es auch direkt per E-Mail.
Trage Dich hier ein und Du bekommst den kostenlosen Newsletter ab sofort monatlich zum mitlesen.

Schreibe einen Kommentar

Cookie Consent mit Real Cookie Banner