Auf Geschäftsreisen setzen wachsende Unternehmen häufig ihre wichtigsten Human Resources ein: Häufig reisen deine hochqualifizierten Mitarbeiter mit dem Ziel, Businesskontakte in Aufträge umzuwandeln oder zumindest vorzubereiten durch die Welt.
In den letzten drei Jahren ist die Zahl der internationalen Entsendungen deutscher Unternehmen immer weiter angestiegen.
Doch bei der Frage nach der Absicherung der Mitarbeiter auf Reisen im internationalen Ausland herrscht nicht nur bei Startups und jungen KMU´s großer Aufklärungsbedarf.
Erfahre in diesem Beitrag, was für dich als Arbeitgeber auf dem Spiel steht.
Hier wird dir erklärt, wie Du deine Expats richtig absicherst.
Stell dir nur mal vor….
…dein Mitarbeiter reist in deinem Auftrag geschäftlich in die USA und wird dort in einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verwickelt. Eine ärztliche Behandlung in einem amerikanischen Krankenhaus mit einem operativen Eingriff ist medizinisch notwendig. Unmittelbar danach muss der medizinische Rücktransport nach Deutschland erfolgen.
Sicher ist dieser Fall absolut keine Seltenheit und daher ein durchaus realistisches Szenario! Es entstehen Kosten für die notfallbedingte Erstversorgung und die Rückholung von knapp 100.000 EUR – also im oberen 5-stelligen Bereich.
Aber wer haftet?
Für die entstandenen Kosten haftet dein Unternehmen vollumfänglich und uneingeschränkt – denn nach geltendem Recht ist die Antwort auf diese Frage genauso eindeutig wie erschreckend.
Die gesetzliche Grundlage dafür bildet die sogenannte Fürsorgepflicht gem. § 618 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): Du als Arbeitgeber bist verpflichtet deine Mitarbeiter in Ausübung Ihrer Tätigkeit gegen sämtliche Gefahren für Leben und Gesundheit zu schützen – und zwar weltweit!
Startups und KMUs sind häufig nicht über Risiken aufgeklärt
Viele Unternehmer sind der Meinung, dass Geschäftsreisende oder entsandte Mitarbeiter durch Standardpolicen, wie etwa der Abschluss einer Auslandsreiseversicherung oder z.B. über Kreditkarten ausreichend abgesichert sind.
Das ist leider ein fataler Irrtum.
Denn eine vom Arbeitnehmer privat abgeschlossene Auslandskrankenversicherung führt keinesfalls zu deiner Enthaftung als Arbeitgeber. Das Versicherungsunternehmen deines Mitarbeiters wird im Leistungsfall Regress von deinem Unternehmen verlangen, um so die Kosten abzuwälzen.
Darüber hinaus sind Haftungsfolgen bei durch den Arbeitnehmer verursachten Schäden Dritter, die über die deutsche Rechtsprechung hinausgehen, ebenfalls von deinem Unternehmen zu tragen.
Die Gesundheit deiner Mitarbeiter auf Reisen solltest du besonders schützen.
Derzeit sind über 30.000 Verfahren in Deutschland anhängig – also mehr als genug Gründe für dich, deine Expatriates im Unternehmen über eine Dienstreiseversicherung abzusichern. „Die Auswahl eines geeigneten Versicherungsschutzes sind unverzichtbar.“, erklärt Ferdinand Steiner, Geschäftsführer der FinanzSchneiderei – einem unabhängigen Versicherungsmakler und bundesweiten Experten auf dem Gebiet der Geschäftsreiseversicherung.
„Die Missachtung der arbeitsrechtlichen Vorgaben kann im Ernstfall hohe Kosten und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.“ klärt Steiner die Chefs und Personalverantwortlichen in Startups, KMU´s und mittelständischen Unternehmen auf.
Für dich als Chef ist eine umfassende Beratung von Beginn an wichtig.
Nicht nur darum ist für Dich in jedem Fall die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen auch gut für das Verhältnis zwischen Dir und deinen Mitarbeitern.
Denn kein Expat fühlt sich im Ausland gerne allein gelassen.
Zu beachten ist besonders, dass der gesetzliche Krankenversicherungsschutz ausschließlich innerhalb der Europäischen Union und in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen bestehen.
Leider reicht die sogenannte European Health Insurance Card – kurz EHIC – in vielen Fällen nicht aus, um einen angemessenen Ersatz zu unserem Gesundheitssystem in Deutschland zu bieten.
In Ländern wie z. B. Großbritannien, Spanien und Italien haben Ausländer gerade einmal Anspruch auf staatliche Gesundheitszentren.
Das Leistungsniveau ausländischer Systeme ist bei Weitem nicht mit unseren deutschen Standards vergleichbar.
Sobald deine Mitarbeiter außerhalb der EU arbeiten, haben sie überhaupt keine Absicherung über die gesetzliche Krankenkasse. Nicht versichert ist beispielsweise der Krankenrücktransport nach Deutschland, aber auch eine freie Arztwahl bieten die wenigsten Länder weltweit.
Das übernehmen die Tarife einer Dienstreiseversicherung
✓ Kosten für Ambulante und stationäre Behandlungen:
Kosten, die beim Arztbesuch im Ausland entstehen, werden von der Versicherung übernommen.
✓ Leistungen für Arznei-, Verbands- und Hilfsmittel:
Arznei-, Verbands- und Hilfsmittel, die der ausländische Arzt verordnet werden von der Versicherung erstattet.
✓ Kosten eines Rücktransport im Notfall:
Kann eine Krankheit im Einsatzland nicht oder nach deutschen Standards behandelt werden, übernimmt die Versicherung die Kosten für den med. sinnvollen Rücktransport nach Deutschland.
✓ Special Features:
Eine Dienstreiseversicherung sollte durch optionale Einschlüsse sinnvoll erweitert werden: Abbruch- und Reiserücktrittsversicherung, Gepäck- oder Reiseunfall aber auch eine Reisehaftpflicht bieten wichtige Einschlüsse.
Gut geplant, sicher entsandt
Die Vorbereitung für deine Mitarbeiter auf Reisen sollte je nach Reisedauer also etwa 1-3 Monate betragen. Nur so bist du auf den Ernstfall vorbereitet und hast alle Dokument pünktlich vor der Abreise unter Dach und Fach.
Geschäftsreiseexperten unterstützen international tätige Unternehmen mit der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben der Fürsorgepflicht auf Dienstreisen.
Diese Spezialisten versorgen Mitarbeiter und Unternehmen bereits vor Reiseantritt mit maßgeschneiderten Beratungs- und Versicherungslösungen.
Ein ständig verfügbarer Ansprechpartner – auch während der Reise -versorgt deine Mitarbeiter und dich mit allen notwendigen Informationen. Gleichzeitig übernimmt er auf Wunsch die Kommunikation zwischen medizinischen Einrichtungen und der Reiseversicherung.