Sich aus der Arbeitslosigkeit eine eigene Existenz aufzubauen ist nicht leicht. Schließlich braucht es dafür Zeit und die verbringt man ja bereits mit der obligatorischen Jobsuche, beziehungsweise damit, Bewerbungen zu schreiben.
Eine Förderung des Arbeitsamtes kann Dir dabei helfen, direkt aus der Arbeitslosigkeit zu gründen. Die Rede ist vom Gründungszuschuss, eine der wichtigsten Förderungen für Selbstständige in Deutschland.
Was ist der Gründungszuschuss und wie kann er mir helfen?
Der Gründungszuschuss ist eine Leistung der Agentur für Arbeit, die Empfängern den Start in die Selbstständigkeit ermöglichen soll. Dabei richtet der Zuschuss sich an Arbeitslose, genauer genommen an Empfänger von Arbeitslosengeld I.
Durch die Reform vor einigen Jahren, ist es zwar deutlich schwieriger geworden, den Gründungszuschuss bewilligt zu bekommen, doch die Mühe lohnt sich. Obwohl ein Business Plan Teil der Bewerbung ist, ist der Zuschuss nicht an Erfolgskriterien gebunden und muss im Falle, dass es mit der Selbstständigkeit nicht klappt, nicht zurückgezahlt werden.
Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Aus der Arbeitslosigkeit zu gründen ist gar nicht mal so einfach. Je nach Geschäftsidee erfordert die Gründung eine anfängliche Investition, während man keine bis wenige Einnahmen hat. Trotzdem hat man laufende Kosten. Miete, Versicherung, Verpflegung fällt weiterhin an.
Der Gründungszuschuss soll soziale Absicherung während der Existenzgründung gewährleisten. Dabei setzt sich der Beitrag wie folgt zusammen: ALG-I Betrag + 300 € Zuschuss zur sozialen Absicherung.
Das bedeutet, dass Du Dich ab Gründungszeitpunkt freiwillig versichern und entsprechend auch die Kosten für Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung tragen musst. Zusammen belaufen diese sich auf plus-minus 300 € pro Monat.
Förderung durch Gründungszuschuss
Um die Förderung der Agentur für Arbeit zu erhalten, musst Du Dich auf den Gründungszuschuss bewerben. Die Entscheidung, ob du den Zuschuss bekommst oder nicht, trifft Dein Vermittler, beziehungsweise Sachbearbeiter. Demnach ist der Zuschuss eine Ermessensleistung.
Ganz wichtig ist, dass Du nicht erst Dein ALG-I auslaufen lässt. Bei Antritt des Zuschusses (sprich, am 1. Tag der Bewilligung) musst Du noch 150 Tage (5 Monate) Restanspruch auf ALG-I haben.
Beispiel: Nach Kündigung Deines Jobs, hast Du Anspruch auf 12 Monate Arbeitslosengeld I. Nach 9 Monaten entscheidest Du Dich zur Selbstständigkeit. Dir bleiben noch 3 Monate, also knapp 90 Tage Restanspruch. Du darfst Dich auf den Gründungszuschuss also nicht mehr bewerben. Achte unbedingt auf diese Frist!
Die Bewerbung selbst besteht aus folgenden Teilen:
Business Plan
In Deinem Business Plan beschreibst Du Dein Gründungsvorhaben. Zudem werden hier eine umfassende Finanzplanung sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau verlangt. Nach Möglichkeit sollte diese sich über 3 Jahre erstrecken. Die Erstellung des Businessplans kann hierbei durch staatliche Zuschüsse gefördert werden. Welche Mittel es hierfür gibt und wie du sie beanspruchen kannst erfährst du bei den Gründercoaches von Starthilfe Beratung.
Die Finanzplanung dient dazu, zu ermitteln, ob Deine Gründung Dir langfristig Deine Existenz sichern kann, beziehungsweise rentabel ist.
Tragfähigkeitsbescheinigung
Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist ein Gutachten von fachkundiger Stelle über die Tragfähigkeit Deines Unternehmens. Kurz gesagt, die Stelle überprüft, ob Dein Vorhaben realisierbar und finanziell tragbar ist. Institutionen, die solch eine Bescheinigung ausstellen können sind Gründungszentren, manche Steuerberater, Wirtschaftsförderung und auch die IHK. Beachte, dass solch eine Prüfung auch Zeit braucht.
Nachweis der Qualifikation & Lebenslauf
Im besten Fall, bist Du qualifiziert für den Beruf, in dem Du Dich selbstständig machen möchtest. An dieser Stelle reichst Du also Zeugnisse, Berufserfahrung, Zertifikate, etc ein.
Hast Du keine Erfahrung, die Du auf Papier nachweisen kannst, so kannst Du dazu in Deinem Business Plan eine Stellungnahme ablegen und erklären, wie Du Dein Vorhaben trotzdem in die Tat umsetzen wirst. Auch Deinen Lebenslauf musst Du als Teil der Bewerbung einreichen.
Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit
Du musst Deine Selbstständigkeit beim Gewerbe- oder Finanzamt anmelden. Auch das kann einige Zeit in Anspruch nehmen, kümmere Dich also rechtzeitig darum.
Der Gründungszuschuss läuft nach 6 Monaten aus, doch Du hast die Möglichkeit auf Verlängerung. In diesem Fall werden Dir nochmal 9 Monate lang 300 € zur sozialen Absicherung ausgezahlt. Den Verlängerungsantrag stellst Du vor Ablauf des Gründungszuschusses, am besten 1 bis 2 Monate vorher.
Hürden bei der Beantragung
Vor 2013 war es deutlich einfacher den Gründungszuschuss zu erhalten. Die dann eingeführte Reform sorgte dafür, dass nun viele Anträge abgelehnt werden. Doch das soll Dich nicht davon abhalten, Dich trotzdem zu bewerben.
Mit einem gut durchdachten Business Plan hast Du extrem gute Chancen, denn das Arbeitsamt muss begründen, warum es Dir den Zuschuss nicht gewähren möchte. Selbst dann hast Du die Möglichkeit Widerspruch einzureichen.
Vieles hängt von Deinem Sachbearbeiter ab, denn dieser entscheidet darüber, ob Dein Antrag bewilligt wird. Hier empfiehlt es sich, vorher ein klärendes Gespräch zu führen.
Das Arbeitsamt hat natürlich ein Interesse daran, Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Bereite Dich gut vor und erkläre Deinem Vermittler auf plausible Art und Weise, warum eine Gründung für Dich der richtige Schritt ist.
Darauf kommt es an
Du möchtest aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen? Dann ist der Gründungszuschuss genau das Richtige für Dich. Damit Deine Bewerbung auch erfolgreich ist, solltest Du folgende Punkte beachten:
- Spreche mit Deinem Sachbearbeiter, erkläre, warum es sich für Dich lohnt zu gründen.
- Verfasse einen Business Plan, inklusive Finanzplanung, der Dein Vorhaben genauestens beschreibt und darlegt, wie Deine Gründung erfolgreich sein wird.
- Nimm an Gründungsseminaren Teil. Hier klären sich viele Fragen, Du erhältst Tipps zur Gründung und vermeidest eventuelle Fehler.
- Nimm Dir genügend Zeit. Anmeldung beim Finanzamt, Tragfähigkeitsbescheinigung, etc kostet alles Zeit. Fange rechtzeitig an und halte Dich an die Fristen. Denk auch daran, Dich rechtzeitig für eine Verlängerung zu bewerben.
Du möchtest direkt aus der Arbeitslosigkeit gründen?
Du hast noch über 150 Tage Restanspruch auf ALG-I? Dann trau Dich und bewirb Dich auf den Gründungszuschuss. Mit gründlicher Vorbereitung und einem smarten Business Plan steht Dir nichts mehr im Wege.