Mitarbeiterzuwendungen bei Startups: mit Gesundheitszuwendungen punkten

Die gesetzlichen Krankenkassen kürzen ihre Gesundheitsleistungen kontinuierlich.

Die Versicherten klagen vermehrt über hohe Zuzahlungen und das abgespeckte Leistungsspektrum. Für Startups ergibt sich daraus die Chance, Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden und die Zufriedenheit der Belegschaft zu steigern.

Hier erfährst du, wie du dein Team mit sinnvollen Gesundheitszuwendungen und betrieblicher Gesundheitsförderung begeisterst.

Mitarbeiterzuwendung statt Gehaltserhöhung

Gesundheitsfördernde Mitarbeiterzuwendungen sind für eine zunehmende Anzahl von Fachkräften ein wichtiger Anreiz bei Jobangeboten. Schließlich legt die Work-Life-Balance an Bedeutung zu, während die gesetzlichen Leistungen der Krankenkassen abnehmen.

Startups sollten sich diese Nachfrage zunutze machen und entsprechende Angebote präsentieren.

Das steigert die Motivation und die gesamte Zufriedenheit im Team. Zudem darf der finanzielle Aspekt nicht vergessen werden: Viele dieser Mitarbeiterzuwendungen sind im Gegensatz zu Gehaltserhöhungen steuerfrei oder zumindest steuerbegünstigt. Ein Beispiel:

  • Zahnzusatzversicherung für bessere Leistungen

Trotz der Tatsache, dass die Leistungen für Zahnersatz innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung unzureichend sind und bei Bedarf mit massiven Zuzahlungen zu rechnen ist, besitzen viele Menschen keine private Zusatzversicherung, um die Versorgungslücke zu schließen. Dabei müssen Versicherte inzwischen oft mehr als 50 Prozent der Behandlungen aus eigener Tasche bezahlen. Bei Implantaten können da schnell mehrere tausend Euro fällig werden.

Kosten, welche die Haushaltskasse empfindlich schmälern.

In einer repräsentativen Umfrage aus dem Jahr 2016, die vom unabhängigen Vergleichsportal für private Zahnzusatzversicherungen zahnzusatzversicherungen-vergleich.com in Zusammenarbeit mit dem Online-Marktforschungsinstitut promio.net realisiert wurde, mussten die 1.029 Teilnehmer unter anderem beantworten, warum sie bislang keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben.

Knapp 40 Prozent gaben an, sich die Zusatzkosen für derartige Policen nicht leisten zu können. Hier können Startups dem Personal also wichtige Gesundheitsleistungen bieten.
Grundsätzlich sind die Beiträge der privaten Zahnzusatzversicherung über die Steuererklärung als Sonderausgaben absetzbar.

Dass sich diese mindernd auf das zu versteuernde Einkommen auswirken, ist jedoch nicht garantiert.

Versicherungsexperte Lars Weiland fasst die steuerliche Problematik in einem Ratgeber unter zahnzusatzversicherungen-vergleich.com zusammen: „Zu beachten ist hierbei, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ebenfalls als Sonderausgaben berücksichtigt werden, sodass bei bereits hohen gezahlten Krankenkassenbeiträgen die Zusatzbeiträge zur Zahnversicherung eventuell nicht voll angerechnet werden können.“

Oft wird der Maximalbetrag von 1.900 Euro p.a. pro Mitarbeiter bereits durch abgeführte Sozialversicherungsbeiträge erreicht. Eine steuerliche Auswirkung wäre damit nicht gegeben. Dennoch wäre die Zahlung durch den Arbeitgeber vorteilhaft für das Personal und würde einen nicht zu unterschätzenden Mehrwert darstellen.

Bei der Auswahl der Zahnzusatzversicherung für ihr Personal sollten Betriebe einen kritischen Blick auf die jeweiligen Leistungen werfen, da sich wesentliche Unterschiede ergeben. Die in der Tabelle vermerkten Leistungsgruppen sind typisch, können aber individuelle Teilleistungen aufweisen:

Leistungsgruppe Teilbereiche
Prophylaxe
  • professionelle Zahnreinigung
  • Früherkennungsmaßnahmen
Zahnersatz
  • Kronen
  • Brücken
  • Inlays
  • Prothesen
Zahnbehandlungen
  • Füllungen
  • chirurgische Leistungen
  • Wurzelkanalbehandlung
  • Aufbissbehelfe

Besonders aufmerksam müssen die Leistungen beim Zahnersatz geprüft werden, da er besonders hohe Kosten verursachen kann.

Mitarbeitergesundheit steuerfrei fördern

Um Krankheitstage zu minimieren und die Leistungsfähigkeit deiner Mitarbeiter positiv zu beeinflussen, kannst du auf verschiedene Gesundheitsfördermaßnahmen zurückgreifen.

500 Euro pro Jahr und Mitarbeiter sind steuerfrei. Vorausgesetzt die Gesundheitsförderungsmaßnahme entspricht dem Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen.

„Da insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen entsprechende Gesundheitsförderungsmaßnahmen nicht immer im Betrieb anbieten können, sind auch Verträge mit „qualifizierten“ externen Anbietern solcher Leistungen möglich und üblich“, erklärt die Freiburger Unternehmensgruppe Haufe in einem Artikel zur lohnsteuerfreien Gesundheitsförderung in Betrieben.

Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios oder Sportvereine sind nicht von der Steuer befreit. „Unter die Steuerbefreiung fällt aber, wenn durch den Arbeitgeber ein Zuschuss für Maßnahmen gewährt wird, die Sportvereine oder Fitnessstudios anbieten und den fachlichen Anforderungen der Krankenkassen (§§ 20 und 20a SGB V) zur Prävention gerecht werden“, fügt das Beratungsunternehmen für Steuerberatung Ecovis in einer digitalen Broschüre hinzu.

Demnach sind beispielsweise folgende Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung steuerfrei:

  • Stressbewältigung
  • Entspannung
  • Bewegungsprogramme
  • Förderprogramme zur gesunden Ernährung
  • Suchtprävention

Im Haufe-Beitrag findest du weiterführende Informationen zu den geförderten Maßnahmen. Unter anderem fallen darunter auch Massagen und Rückenschule. Übersteigt die Leistung den Freibetrag von 500 Euro, müssen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nur auf den übersteigenden Betrag geleistet werden.

Kostet die Gesundheitsförderungsmaßnahme beispielsweise 550 Euro, sind lediglich die 50 Euro steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Erholung dank Arbeitgeber

Auch Erholungsbeihilfen sind eine mitarbeiterfreundliche Möglichkeit zur Gesundheitsförderung. Entscheidend ist hierbei, dass Arbeitgeber sicherstellen können, dass die Beihilfe tatsächlich dem Erholungszweck zugutekommt.

Pauschal besteuerte Erholungsbeihilfen sind laut Sozialversicherungsrecht kein Arbeitsentgelt und demnach sozialversicherungsfrei. Die Lohnunterlagen müssen mit den entsprechenden Belegen versehen werden. Im Video erläutert ein Experte die Details zur Erholungsbeihilfe:

[youtube UtH0Y1xDZi0]

Eine weitere Möglichkeit, die Mitarbeitermotivation zu steigern, haben wir in diesem Beitrag thematisiert.

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