Mobbing ist am Arbeitsplatz leider weit verbreitet.
Nicht immer sind es die Kollegen, die einen anderen Mitarbeiter verunglimpfen. Auch der Arbeitgeber oder Personen aus der Führungsetage beteiligen sich mitunter am Mobbing.
Für die betroffenen Mitarbeiter kann Mobbing schlimme Folgen haben.
Die Probleme konzentrieren sich häufig nicht nur auf den Arbeitsplatz. Sie dehnen sich auf den privaten Bereich aus. Es gibt eine Vielzahl an Erkrankungen, die mit einem Mobbing am Arbeitsplatz in direktem oder indirektem Zusammenhang stehen.
Bist du vom Mobbing betroffen, ist es wichtig, dass du deine Rechte kennst. Du kannst dich wehren. Und du solltest wissen, dass Mobbing eine Straftat ist.
Wenn du die Anfeindungen deiner Person gegenüber nachweisen kannst, ist die Stellung einer Strafanzeige möglich.
Arbeitgeber und Betriebsrat müssen einschreiten
Arbeitgeber und Betriebsrat sind verpflichtet, das Mobbing unter Kollegen zu unterbinden. Ist der Arbeitgeber oder eine andere Person aus der Führungsriege verantwortlich, liegt eine Straftat vor, die du zur Anzeige bringen kannst.
Als Unterstützung ist dein Anwalt für Strafrecht der richtige Ansprechpartner. Er kann dich in Bezug auf deine Rechte beraten und dir aufzeigen, wie du aus dem Mobbing herauskommst.
Diese Möglichkeiten gibt es:
- Du kannst fristlos kündigen und von deinem Arbeitgeber Schadenersatz verlangen
- Die Forderung von Schmerzensgeld ist berechtigt
- Du kannst die Erstattung von Behandlungskosten fordern
Das grundsätzliche Problem liegt darin, dass du mitunter andere Dinge als Mobbing empfindest als es das Rechtsverständnis hergibt.
Eine Straftat liegt nur dann vor, wenn die Handlungen, die du nachweisen kannst, im Strafrecht definiert sind. In dieser Frage kann dich dein Anwalt beraten.
Der erste Schritt sollte zu deinem Chef führen. In einem persönlichen Gespräch solltest du darlegen, dass du dich gemobbt fühlst. Wenn du auf diesem Wege nichts erreichst oder der Chef persönlich für das Mobbing verantwortlich ist, kannst du dich an den Betriebsrat wenden.
Für dich ist es wichtig zu wissen, dass der Betriebsrat verpflichtet ist, das Mobbing abzuwenden. Wenn dies keinen Erfolg bringt, bist du berechtigt, die Arbeitsleistung zu verweigern, bis das Mobbing abgestellt ist.
Arbeitsleistung verweigern – nur nach Rücksprache mit dem Anwalt
Extremes Mobbing musst du dir nicht gefallen lassen.
Dies gilt vor allem dann, wenn du bei deinem Chef oder beim Betriebsrat Hilfe gesucht hast und die Anfeindungen trotzdem nicht aufhören. Wenn du die Arbeitsleistung verweigerst, kann dies zu einer fristlosen Kündigung führen.
Aus diesem Grund ist es wichtig, dass du die Verweigerung der Arbeitsleistung begründest. Lass dich bei dieser Maßnahme von einem Anwalt für Strafrecht unterstützen. In jedem Fall musst du das Mobbing nachweisen. Dies gelingt dir am besten durch eine lückenlose Dokumentation.
Mobbing von Anfang an dokumentieren
Hast du das Gefühl, während deiner Arbeit ein Mobbingopfer zu sein, solltest du die Handlungen möglichst von Anfang an dokumentieren.
Führe ein Tagebuch. Schreibe das Datum, die Uhrzeit und die Handlung auf. Stelle dar, wer dich gemobbt hat. Dies gilt auch dann, wenn es immer dieselbe Person ist.
Eine solche Dokumentation hilft dir bei einem längeren Mobbing. Und sie erhöht deine Chancen, etwas gegen die Übergriffe zu unternehmen. Wichtig ist, dass du das Problem ansprichst und klarstellst, dass du das nicht mit dir machen lässt.
Selbstbewusstsein ist eine der wichtigsten Waffen gegen das Mobbing.