Der Start in die Selbstständigkeit ist mit vielen Fragestellungen verbunden. Neben den Fragestellungen, die sich mit der eigentlichen Arbeit beschäftigen und mit dem, was für die Selbstständigkeit benötigt wird ist es wichtig, auch an die Rahmenbedingungen zu denken.
Die eigene Absicherung und die Leistungen auszuwählen, die im Notfall den eigenen Lebensstandard sichern sollen, ist gar nicht so leicht.
Versicherungen, wie es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der Fall ist, sollten in jedem Fall wahrgenommen werden, wenn man als Selbstständiger startet und seine eigene Firma gründen möchte. Fakt ist, dass selbstständige Personen sehr viel mehr darauf achten müssen, dass Dinge geklärt werden, als es bei angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Fall ist. Gesetzlichen Leistungen, wie z.B. die gesetzliche Rentenversicherung stehen hier nicht zur Verfügung und können nicht in Anspruch genommen werden.
Die BU-Versicherung, oder: Wer hilft, wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann?
Die BU-Versicherung springt ein, wenn der eigene Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Schwere Erkrankungen oder z.B. unerwartete Unfälle tragen dazu bei, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer früher als erwartet aus dem Berufsleben aussteigen. In vielen Fällen führt dies dazu, dass der soziale Abstieg droht und man den eigenen Lebensstandard nicht mehr halten kann.
Wichtig zu wissen ist, dass es keinerlei Absicherung durch den Staat für Selbstständige gibt, wenn es um das Thema Berufsunfähigkeit gibt.
Das heißt, dass man dem kompletten Risiko des Unternehmertums ausgesetzt ist, wenn man nicht mehr seinen Beruf ausüben kann. Es ist daher notwendig, dass man sich definitiv um die eigene gesundheitliche Vorsorge kümmert und damit in jedem Fall gut aufgestellt ist.
Es gibt die Möglichkeit, dass eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente als Selbständiger wahrgenommen wird, wenn man entsprechend aufgestellt ist und wenn man entsprechend eingezahlt hat. Viele selbstständige Menschen zählen z.B. freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Sollte man in die Situation kommen, dass man nicht mehr seiner Arbeit nachgehen kann und als erwerbsgemindert bezeichnet werden kann, können entsprechende Ansprüche geltend gemacht werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden.
Der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente kann von einem Selbstständigen nur dann wahrgenommen werden, wenn man insgesamt 5 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet hat. Sollte dies der Fall sein, so hat man die allgemeine Wartezeit erfüllt.
Vor der Erwerbsminderung muss die versicherte Person zusätzlich 3 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung geleistet haben. Damit sind dann auch die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
Vergleich der BU-Versicherungen vor dem Abschluss wichtig
Bevor eine BU-Versicherung abgeschlossen wird ist es ratsam, sich genau umzusehen und darauf zu achten, wie sich die Konditionen voneinander unterscheiden.
Das heißt im Klartext, dass man davon ausgehen kann, dass verschiedene Konditionen angeboten werden. Die Leistungen und die Preisunterschiede zwischen den einzelnen Versicherungen liegen teilweise bei über 100% was zeigt, dass es gar nicht so leicht ist, eine passende BU-Versicherung für Selbstständige zu finden. Der Vergleich kann online binnen weniger Minuten erfolgen.
Welche Faktoren spielen bei der BU-Versicherung eine wichtige Rolle?
Wer eine BU-Versicherung abschließt, sollte vor allem die Faktoren Rentenhöhe und auch Umorganisation des Arbeitsplatzes beachten.
Die Rentenhöhe ist der Faktor, der besonders relevant ist, wenn man eine BU-Versicherung abschließen möchte. Je höher die Rentenhöhe ist, desto höher sind in der Regel auch die Beiträge, die für die Versicherung geleistet werden müssen. Zu beachten ist, dass selbstständige Personen von der zu erwartende Rente nicht nur die Kosten für das eigene Leben zahlen müssen, sondern zum Beispiel auch die Beiträge für die die Krankenversicherung.
Das bedeutet im Klartext, dass hier komplett andere Kostenmaßstäbe genutzt werden müssen, als es bei angestellten Personen der Fall ist.
Auch die Beiträge für die Altersvorsorge müssen entrichtet werden. Hier gibt es Tarife, bei denen eine Beitragsbefreiung vereinbart werden kann, wenn man in die BU gelangen sollte. Das führt dann dazu, dass die Rente nicht gefährdet wird.
Das Thema Umorganisation ist relevant, weil man davon ausgehen muss, dass der eigene Arbeitsplatz natürlich entsprechend umorganisiert werden kann. Das heißt im Klartext, dass es die Möglichkeit geben kann, dass der Betrieb weitergeführt werden kann, wenn der Arbeitsplatz umorganisiert werden kann. In der Versicherung für Selbstständige wird genau definiert, welche Faktoren hier berücksichtigt werden müssen und wie hoch z.B. der Kapitaleinsatz ist, wenn man sich für eine Umorganisation des Arbeitsplatzes entscheidet.
Bei einigen Tarifen gibt es z.B. einen festgelegten Einkommensverlust von 20%, der festgelegt wird, der überschritten werden muss, damit die Rente gezahlt wird.