Verträge mit internationalen Geschäftspartnern – 5 Punkte, die Du beachten solltest

Eine sich immer globaler entwickelnde Geschäftswelt bietet Unternehmen zahlreiche Chancen. Gerade Gründer und Jungunternehmer nehmen deshalb bevorzugt auch ausländische Märkte in den Blick, wenn es um die Akquise von Geschäftsabschlüssen oder die Lieferung von Waren bzw. die Inanspruchnahme von Dienstleistungen geht.

Doch Geschäfte mit ausländischen Partnern bergen neben vielen Chancen auch einige Risiken. In diesem Beitrag erfährst Du, worauf Du bei der Vertragsgestaltung mit ausländischen Marktteilnehmern achten musst, um vor bösen Überraschungen geschützt zu sein.

Den Gerichtsstand eindeutig festlegen

Wenn zwei Vertragsparteien in unterschiedlichen Ländern sitzen, steht zunächst die Frage im Raum, vor welcher Gerichtsbarkeit eventuell strittig werdende Punkte später zu klären sind.

Ein Beispiel: Die in Deutschland ansässige Firma A hat vom spanischen Unternehmen B Waren gekauft und erhalten, fordert jetzt jedoch einen Teil der Kaufsumme im Rahmen einer Mängeleinrede zurück. Die Spanier schalten aber auf stur.

Für das Unternehmen A stellt sich nun die Frage: Wo ist die Forderung gerichtlich geltend zu machen? In Spanien oder in Deutschland?

Einfacher wäre es für A natürlich, ein deutsches Gericht anzurufen. Dies geht aber nur, wenn schon im Vertrag eindeutig Deutschland als Gerichtsstand festgelegt ist. Doch selbst das reicht nicht aus. Wichtig ist zudem der folgende Punkt.

Das zur Anwendung kommende Recht bestimmen

Viele deutsche Unternehmer glauben bei Geschäften mit ausländischen Vertragspartnern, dass im Streitfall automatisch deutsches Recht zur Anwendung kommt. Das sieht in der rechtlichen Realität allerdings ganz anders aus. Hat nämlich der Erbringer einer Dienstleistung oder der Lieferant von Waren seinen Sitz außerhalb Deutschlands, gilt die grundsätzliche Regel, dass Streitigkeiten in dessen Land zu klären sind.

Für den deutschen Leistungsempfänger bringt das weitreichende Folgen mit sich: er muss sich nicht nur auf erhebliche Reisekosten einlassen, um seine Forderung durchzusetzen. Er braucht zudem einen im jeweiligen Land zugelassenen Rechtsanwalt und in vielen Fällen außerdem einen juristischen Fachdolmetscher.

Weil er vor Gericht sonst nur Bahnhof versteht und sich auch mit seinem Anwalt nicht oder jedenfalls nicht rechtssicher verständigen kann. Abhilfe schafft da neben der bereits erwähnten Festlegung des Gerichtsstandes nur eine eindeutige Rechtswahlklausel, die besagt: Es gilt deutsches Recht.

Es gibt jedoch Alternativen. So können die Vertragsparteien zum Beispiel bei Kaufgeschäften gemeinsam festlegen, dass Streitigkeiten nach UN-Kaufrecht zu klären sind. Ebenfalls für Kaufverträge aber auch für alle anderen geschäftlichen Vertragsformen wie zum Beispiel Dienstleistungsverträge ist es zudem möglich, zur Beilegung eventuell auftauchender Streitigkeiten eine sogenannte Schiedsvereinbarung zu treffen. In einer Schiedsvereinbarung wird festgelegt, dass statt eines staatlichen Gerichtes ein Schiedsgericht einen eventuellen Streit beilegen soll. Zum Beispiel die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit oder der Internationale Schiedsgerichtshof der ICC.

Möglichst genaue Vereinbarungen im Vertrag treffen

Zwar ist es nur schwer möglich, schon bei der Ausarbeitung eines Vertrages ganz genau zu wissen, welche strittigen Punkte später vielleicht auftreten. Trotzdem sollten sich beide Vertragsparteien über folgendes im Klaren sein: Je detaillierter der Vertrag Einzelheiten regelt, desto leichter fällt es, nicht in Konflikt zu geraten bzw. eventuelle Konflikte gütlich beizulegen.

Ein typischer Fehler ist es zum Beispiel, dass die Vertragsbeteiligten nur globale Regelungen in den Vertrag hineinschreiben und sich ansonsten auf ihre jeweiligen AGB berufen. Widersprechen die AGB einander allerdings in wesentlichen Punkten, können angerufene staatliche Gerichte oder Schiedsgerichte unter Umständen beide AGB als nicht einschlägig für den Vertrag verwerfen.

Was zur Folge hätte, dass es kaum noch Argumente für die eigene Position im anhängigen Rechtsstreit gibt.

Spezielle Vereinbarungen im Hinblick auf Höhere Gewalt treffen

Spätestens seit Beginn der Corona-Pandemie sollte es jedem klar sein: Im Zusammenhang mit Verträgen kann es jederzeit dazu kommen, dass eine Vertragspartei ihre Vertragspflichten aufgrund außerordentlicher äußerer Einflüsse nicht erfüllen kann.

Insbesondere ein Vertrag mit ausländischen Geschäftspartnern muss diesen Umstand berücksichtigen und eine spezielle Klausel enthalten, welche den Umgang mit Höherer Gewalt möglichst genau regelt. Am besten und saubersten ist dabei eine Regelung, die entweder bestimmt, dass ein Vertrag im Fall Höherer Gewalt automatisch als aufgelöst gilt.

Oder aber festlegt, dass die wechselseitigen Vertragspflichten ausgesetzt sind, solange das die Höhere Gewalt bedingende außerordentliche Ereignis andauert. 

Spezialisten mit der Übersetzung von Verträgen beauftragen

Mit der Abfassung von Verträgen beauftragt man gemeinhin aus gutem Grund Rechtsanwälte. Viele Unternehmer begehen jedoch den Fehler, die Übersetzung eines Vertrags in ihre oder in die Sprache des ausländischen Geschäftspartners selbst vorzunehmen bzw. Laien oder gar einem Übersetzungstool aus dem Internet zu überlassen.

Damit sind Fehlern und falschen Interpretationen Tür und Tor geöffnet. Es ist unerlässlich, ein professionelles Übersetzungsbüro mit dieser Aufgabe zu betrauen. Denn nur juristisch bewanderte Fachübersetzer haben die Implikationen und die Feinheiten der Terminologie im Griff, die bei der Übersetzung rechtlich relevanter Schriftstücke von einer Sprache in die andere zu beachten sind.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Im Vertrag ausdrückliche Regelungen zu Gerichtsstand und anzuwendendem Recht treffen.
  • Verträge sorgfältig ausarbeiten und nicht nur globale Floskeln, sondern ganz spezifische Bestimmungen für möglichst viele Eventualitäten formulieren.
  • Die Folgen unvorhersehbarer äußerer Einflüsse wie zum Beispiel Pandemien durch eine besondere Klausel regeln.
  • Immer einen juristisch bewanderten Fachübersetzer mit der Übersetzung von Verträgen betrauen.

DANKE, FÜR‘S ZU ENDE LESEN!

JETZT NICHTS MEHR VERPASSEN!

Die spannendsten Geschäftsideen und noch mehr Wissen gibt es auch direkt per E-Mail.
Trage Dich hier ein und Du bekommst den kostenlosen Newsletter ab sofort monatlich zum mitlesen.

Schreibe einen Kommentar

Cookie Consent mit Real Cookie Banner