Das Image von Inkassobüros in der Öffentlichkeit ist nicht unbedingt das Beste und auch in den Medien wird über das unseriöse Vorgehen einiger Dienstleister regelmäßig berichtet. Mit den Methoden der Inkassobüros haben sich darüber hinaus ebenfalls bereits zahlreiche Gerichte auseinandergesetzt.
Ein Inkassobüro ist grundsätzlich dafür verantwortlich, Forderungen im fremden oder auch im eigenen Namen durchzusetzen.
Verbraucher, die offene Rechnungen nicht begleichen, müssen somit damit rechnen, nach einer gewissen Zeit ein Schreiben eines Inkassobüros in ihrem Briefkasten zu finden. Darin werden sie aufgefordert, ihre ausstehende Zahlung zu leisten.
Inkassobüros – Welche Aufgabe haben sie?
Gläubiger werden durch Inkassobüros dabei unterstützt, ihre offenen Geldforderungen einzutreiben.
Vorgegangen werden kann dabei auf zwei verschiedene Arten.
Das Inkassounternehmen kann von dem Gläubiger entweder beauftragt werden, oder der Gläubiger verkauft seine offenen Forderungen an einen Dienstleister. In letzterem Szenario wird der jeweilige Anspruch durch das Inkassobüro im eigenen Namen geltend gemacht.
Die Tätigkeit des Dienstleisters kann dabei in unterschiedlichen Phasen einsetzen.
Unternehmen versuchen im ersten Schritt in der Regel, ihr Geld außergerichtlich einzufordern. Durch die Zusendung von Mahnungen wird der Schuldner dann aufgefordert, seine offene Zahlung zu leisten.
Führen die Mahnungen jedoch nicht zu dem gewünschten Erfolg, hat ein beauftragtes Inkassounternehmen die Möglichkeit, im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens die offenen Rechnungen geltend zu machen.
Zuerst wird in diesem Fall durch das Inkassobüro ein Mahnbescheid erwirkt, danach folgt ein Vollstreckungsbescheid.
Durch eine Zwangsvollstreckung kann das Inkassobüro oder Gläubiger die offenen Forderungen im Anschluss durchsetzen. Die Schuldner werden in diesem Fall von einem Gerichtsvollzieher aufgesucht oder ihr Konto wird gepfändet.
Besonders solche Forderungen, bei denen der Schuldner bestreitet, dass diese überhaupt bestehen, werden im Rahmen eines Klageverfahrens in vielen Fällen auch vor Gericht geltend gemacht. Das Urteil dient dann als Vollstreckungstitel, durch den wiederum Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden können.
Ist der Schuldner insolvent, führen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen jedoch nur selten zum Erfolg. Dies gilt besonders, wenn sein Einkommen beziehungsweise sein Vermögen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt. Einige Inkassounternehmen bieten in diesem Fall ein Überwachungsverfahren an, bei dem sie die Vermögensverhältnisse des Schuldners kontinuierlich im Blick behalten.
Grundsätzlich setzt das Eintreiben von Geldforderungen Dritter nicht zwingend eine vorherige Mahnung voraus. Auch ohne eine Mahnung ist es möglich, dass Schuldner in Verzug geraten. Dies kommt in Fällen vor, in denen ein vereinbartes Zahlungsziel nicht eingehalten oder eine Sofortzahlung vereinbart wurde.
Seriöse und unseriöse Inkassounternehmen
Bei der Schuldeneintreibung halten sich seriöse Inkasso-Unternehmen stets an die gesetzlichen Regelungen und schöpfen lediglich die Möglichkeiten aus, welche sich aus den entsprechenden Paragrafen ergeben.
Auf Seiten der Verbraucher herrscht dennoch häufig Unsicherheit darüber, welche Inkassoschreiben und -anrufe sie wirklich ernstnehmen müssen.
Unseriöse Inkasso-Dienstleister nutzen beispielsweise häufig massive Drohungen und aggressive Formulierungen, mit denen sie die Schuldner zur Zahlung auffordern. Wird mit der Staatsanwaltschaft oder der Polizei argumentiert, sind diese Drohungen normalerweise haltlos, denn strafbar ist die Zahlungsunfähigkeit nicht.
Zuständig für das Eintreiben von offenen Forderungen ist das Zivilgericht und nicht die Institutionen der Strafverfolgung.
Kann dem Inkassoschreiben nicht entnommen werden, aus welchem Kaufvertrag die offenen Forderungen stammen, ist dies ebenfalls ein Hinweis darauf, dass es sich um keinen seriösen Inkasso-Dienstleister handelt.